Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen alle Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.